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Anmeldung

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rothaarige Frau freut sich vor dem Laptop
Brooke Cagle on Unsplash

1. Lies zuerst das Merkblatt aufmerksam durch und nimm Kenntnis des Reduktionsreglements

2. Füll nun das FSP-Anmeldeformular aus. 

3. Stell sicher, dass alle notwendigen Unterlagen (Seite 3 im Anmeldeformular) vorhanden sind (möglichst einseitig kopiert, ungeheftet). Wähle dann einen Gliedverband aus und fülle das Anmeldeformular des Gliedverbands aus.

4. Sende das ausgefüllte FSP-Anmeldeformular inklusive Beilagen an den gewünschten Gliedverband, zusammen mit dem Anmeldeformular des Gliedverbands und den vom Gliedverband gewünschten Unterlagen. Der Gliedverband wird die Unterlagen dann an die FSP weiterleiten.

Sobald die Mitgliedschaft bei uns fertiggestellt ist, erhältst du eine entsprechende E-Mail und die Unterlagen zur Mitgliedschaft.

Häufig gestellte Fragen

Die Mitgliedschaft kann während eines Auslandaufenthalts von mindestens einem Jahr sistiert werden (Art. 1.2 Geschäftsordnung). Im Regelfall kann eine Sistierung zwei Jahre dauern. Bei von der FSP zu bewilligenden Ausnahmefällen kann eine Verlängerung vereinbart werden. Während der Dauer der Sistierung ist das Mitglied von allen Rechten und Pflichten entbunden, mit Ausnahme der berufsethischen Pflichten gemäss Berufsordnung. Bei der Beendigung beziehungsweise Aufhebung der Sistierung tritt das Mitglied ohne weitere Formalitäten wieder in den ordentlichen Stand über.

Die Mitgliedschaft kann während eines Mutterschaftsurlaubes von mindestens sechs Monaten sistiert werden (Art. 1.2 Geschäftsordnung). Im Regelfall kann eine Sistierung zwei Jahre dauern. Bei von der FSP zu bewilligenden Ausnahmefällen kann eine Verlängerung vereinbart werden. Während der Dauer der Sistierung ist das Mitglied von allen Rechten und Pflichten entbunden, mit Ausnahme der berufsethischen Pflichten gemäss Berufsordnung. Bei der Beendigung beziehungsweise Aufhebung der Sistierung tritt das Mitglied ohne weitere Formalitäten wieder in den ordentlichen Stand über. Die Sistierung muss vor Antritt des Mutterschaftsurlaubes beantragt werden, eine rückwirkende Sistierung ist nicht möglich.

In begründeten Fällen können FSP-Mitglieder eine Beitragsreduktion von maximal 50 Prozent beantragen. Das entsprechende Reglement mit den genauen Angaben finden Sie untenstehend. Benutzen Sie für Ihr Gesuch bitte die Mustervorlage.

AHV-Rentner:innen wird eine Reduktion von 50 Prozent auf den Mitgliederbeitrag gewährt. Als Rentner:innen gelten: Mitglieder ab dem 60. Altersjahr, die ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben haben sowie alle Personen ab dem ordentlichen Rentenalter (Frauen 65 / Männer 65 Jahre). Um die Reduktion zu erhalten, wenden Sie sich bitte an uns per Mail.

Der Austritt aus der FSP ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Jahr möglich, das heisst also spätestens per 30. September des laufenden Jahres für das darauffolgende Jahr (Art. 7 Abs. 2 Statuten). Die Kündigung muss in der gleichen Frist auch an den Gliedverband oder die Gliedverbände erfolgen, denn solange Sie Mitglied bei einem unserer Gliedverbände sind, ist die Mitgliedschaft in der FSP obligatorisch.

Diese stellt Ihnen unser Mitgliederdienst gerne aus.

Die FSP steht auch Psychologinnen und Psychologen offen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben. Sie stützt sich bei der Prüfung des Antrags auf die Äquivalenzbestätigung der Eidgenössischen Psychologieberufekommission (PsyKo). Legen Sie daher bitte diese Bestätigung dem Antrag für Mitgliedschaft bei. 

Für angehende Psychologinnen und Psychologen, welche sich noch im Studium befinden, haben wir das Projekt "Next!" ins Leben gerufen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Seit 2012 können auch Personen, die an einer anerkannten Fachhochschule Psychologie studiert haben und mit einem Master in Psychologie abgeschlossen haben, Mitglied der FSP werden.  

Die FSP-Mitgliedschaft ist nicht an einen Wohnsitz in der Schweiz geknüpft. Auch im Ausland wohnhafte Psychologinnen und Psychologen können Mitglied der FSP werden. 

Für Fernstudiengänge gelten die gleichen Kriterien wie für Präsenzstudiengänge: Entweder wurde das Psychologiestudium an einer gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) anerkannten oder akkreditierten Schweizer Hochschule abgeschlossen (eine Liste findet sich auf swissuniversities.ch). Oder – im Fall ausländischer Hochschulabschlüsse – der individuelle Abschluss wurde von der Psychologieberufekommission (PsyKo) anerkannt.

Dies ist je nach Verfahren der Gliedverbände sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich beim Gliedverband, wann der Antrag an die FSP weitergeleitet wurde. Ist der Antrag bei der FSP eingetroffen, wird er im Normalfall innert einer Woche bearbeitet. Bis die Bestätigung beim Neumitglied eintrifft, kann es bis zu vier Wochen dauern.